Vertrags- und Reisebedingungen
Anmeldung/Zahlung
Die Anzahlung beträgt CHF 400 pro Person. Die Restzahlung hat bis 4 Wochen vor Abreise zu erfolgen. Die Reisedokumente erhalten Sie ca. 2 Wochen vor Abreise. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Reiseleistungen zu verweigern.
Änderungen/Rücktritt/Bearbeitungsgebühr
Bei Änderungen oder einem Rücktritt vor Abreise werden CHF 100 pro Person, max. CHF 300 pro Auftrag, verrechnet. Diese Bearbeitungsgebühr ist von der Annullationskostenversicherung nicht gedeckt. Diese Spesen, wie auch die Versicherung selbst, sind in jedem Fall durch Sie zu bezahlen.
Annullationskosten
Zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr werden folgende Annullationskosten verrechnet:
bis 61 Tage vor Abreise 10%
60 – 31 Tage vor Abreise 30%
30 – 15 Tage vor Abreise 60%
14 – 1 Tage vor Abreise 90%
Am Abreisetag, nach Reisebeginn 100%
Umbuchungen innerhalb der obgenannten Fristen müssen in den meisten Fällen wie Annullationen behandelt werden, mit den entsprechenden Kosten. Bei Umbuchungen während den Ferien, an Ort und Stelle, müssen die entstehenden Annullationskosten bezahlt werden.
Haftung
1. Allgemein
rolf meier reisen (rmr) vergütet Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, soweit es unserer Reiseleitung, unserer Vertretung oder unserem Vertragspartner an Ort (z.B. Hotel) nicht möglich war, Ihnen an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu offerieren. Die Haftung ist auf den unmittelbaren Schaden beschränkt und umfasst den vereinbarten Reisepreis. Für Programmänderungen infolge Flugverspätungen wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet rmr nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, Streik, behördliche Massnahmen oder Verspätungen und Ausfälle von Dritten, für welche rmr nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.
2. Unfälle und Erkrankungen
Bei Tod, Körperverletzungen oder Erkrankungen, die von rmr schuldhaft verursacht wurden, haftet rmr für den unmittelbaren Schaden. Haftet rmr für Schäden, die von beauftragten Unternehmen (Hotels usw.) verursacht wurden, sind Ihre Schadenersatzansprüche an rmr abzutreten. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benützung anderer Transportunternehmen (Bus, Schiff usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summe beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben.
3. Sachschäden
Falls eine Haftung von rmr besteht, ist die Schadenersatzpflicht grundsätzlich auf den zweifachen Reisepreis beschränkt (vorbehältlich der Haftungsbeschränkungen in internationalen Übereinkommen).
Reisegarantie
rolf meier reisen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonds.ch
Beanstandungen/Reklamationen
Sollten Sie während Ihrer Reise Anlass zu Beanstandungen haben, müssen Sie diese unverzüglich unserer Reiseleitung, örtlichen Vertretung oder unserem Vertragspartner (z.B. Hotel) bekannt geben. Diese werden versuchen, den Fehler zu beheben. Sollte dies innert 48 Stunden nicht möglich sein, sind Sie berechtigt, selbst Abhilfe zu leisten. rmr ersetzt Ihnen die entstehenden Kosten, jedoch nur im Rahmen der ursprünglich bestellten Leistungen und gegen Beleg. Verlangen Sie von unserer Reiseleitung, örtlichen Vertretung oder unserem Vertragspartner eine Bestätigung, diese sind jedoch nicht berechtigt, eine Haftung im Namen von rmr zu übernehmen.
Ihre Beanstandungen, Bestätigungen und Belege müssen Sie bei Ihrer Buchungsstelle spätestens innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich unterbreiten.
Programmänderungen
Änderungen während der Reise
rolf meier reisen behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. rmr bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.
Annullation der Reise
rolf meier reisen behält sich vor, in Ausnahmefällen, wegen Unterbeteiligungen oder anderen Umständen die Reise bis spätestens 19 Tage vor Abreise zu annullieren. rmr wird Ihnen eine Alternative unterbreiten. In einem solchen Fall können Sie kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
Höhere Gewalt und Streiks
Falls eine Reise wegen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Unruhen usw.), behördlichen Massnahmen oder Streiks aus Sicht von rmr nicht begonnen werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss, ist rmr berechtigt, von den Rückerstattungen Ihrer Zahlung unsere bereits gemachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
Preise
Preisanpassungen
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass die in unserer Preisliste angegebenen Preise erhöht werden müssen (z.B. infolge von Treibstoffzuschlägen, höheren staatlichen Abgaben oder Steuern usw.). In jedem Falle werden wir Sie mindestens 21 Tage vor Abreise über die Erhöhung informieren, und Sie haben innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung der Preiserhöhung das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
Buchungsgebühren
Bei der Buchung eines «Landarrangements» (z.B. Unterkunft, Rundreise usw. ohne Flug) erheben wir eine Buchungsgebühr von CHF 90 pro Person bzw. Auftrag. Gemäss Empfehlung des Schweizer Reiseverbandes kann das Reisebüro eine Auftragspauschale erheben.
Kombinierte Versicherung
Annullierungskosten, SOS-Schutz für Reisezwischenfälle
Diese Versicherung ist für alle Reiseteilnehmer obligatorisch. Die Prämie beträgt CHF 42 pro Person.
Annullierungskosten
Sie deckt die gebuchten und bestätigten Personen in der Zeit zwischen dem Tag der Buchung und dem Reiseantritt für die vertraglich geschuldeten Annullierungskosten in Härtefällen. Als Härtefälle gelten insbesondere Krankheit, Unfall oder Tod des Teilnehmers und seines Reisepartners oder deren direkter Familienangehörigen. Der Nachweis muss schriftlich erbracht werden, dessen Kontrolle durch einen Vertrauensarzt bleibt vorbehalten. Ebenfalls deckt die Versicherung Schadenfälle, die das Eigentum des Reiseteilnehmers betreffen und dessen Anwesenheit erfordern, z.B. Feuersbrunst usw. Nicht versichert sind Krankheiten, die bereits beim Abschluss des Vertrages bekannt waren.
SOS-Schutz für Reisezwischenfälle
Die Versicherung gewährt Schutz, wenn die versicherte Person ihre Reise abbrechen, unterbrechen oder verlängern muss, insbesondere infolge schwerer Krankheit, schwerer Verletzung oder Tod der versicherten Person; einer nicht mitreisenden Person, die dem Reiseteilnehmer sehr nahe steht, schwerer Beeinträchtigung des Eigentums (z.B. Wasserschaden usw.), und deshalb die Anwesenheit unerlässlich ist. Die detaillierten versicherten Risiken und Leistungen der kombinierten Versicherung entnehmen Sie der Police, welche den Reisedokumenten beigelegt ist. Sollten Sie bereits über eine Annullationskostenversicherung verfügen und verzichten Sie auf die Leistungen des SOS-Schutzes für Reisezwischenfälle, informieren Sie Ihre Buchungsstelle und weisen Sie Ihre Police vor. Somit erlischt das Obligatorium für unsere Versicherung. Bei nachträglicher Information, die eine Neuausstellung der Rechnung/Bestätigung erforderlich macht, verrechnen wir Umtriebskosten von CHF 10 pro Auftrag.
Gepäckversicherung
Sollte Ihr Gepäck während dem Flugtransport beschädigt, vorübergehend oder ganz verloren gehen, sind Kosten bis zu einer Höhe von CHF 1000 gedeckt.
Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen Ihnen und der rolf meier reisen ag, ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen können nur an deren Sitz angebracht werden
rolf meier reisen ag
Zentralstrasse 7
CH – 8212 Neuhausen am Rheinfall
Telefon 052 675 50 40
www.rolfmeierreisen.ch